Bauamt

Bodenrichtwerte

Neue Bodenrichtwerte

Öffentliche Bekanntmachung der Bodenrichtwertliste des Landkreis Starnberg für den Ermittlungszeitraum Januar 2022 bis Dezember 2023, zum Stichtag: 01.01.2024 

Der Auszug der Bodenrichtwertliste für die Gemeinde Wörthsee liegt im Zeitraum 08. Juli 2024 bis einschließlich 09. August 2024 im Bauamt der Gemeinde Wörthsee, Seestr. 20 / 1. OG zu den allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus. Eine Terminvereinbarung ist notwendig

Die Bodenrichtwertliste kann nur in diesem Zeitraum eingesehen werden – sonst ist es kostenpflichtig nur noch über das Landratsamt möglich – und es darf auch  nur eingesehen werden – keine Kopien und keine Handyfotos.

Auf das Recht, von der Geschäftsstelle Auskunft über die Bodenrichtwerte zu verlangen (§ 196 Abs.3 Satz 2 BauGB), wird hiermit hingewiesen. 

Schriftliche Auskünfte, auch Kopien der Bodenrichtwertliste werden ausschließlich vom Gutachterausschuss im Landratsamt Starnberg, Strandbadstr. 2, 82319 Starnberg erteilt. 


Was sind Bodenrichtwerte?

Bodenrichtwerte werden von den selbständigen und unabhängigen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten alle zwei Jahre ermittelt. Sie sind zu veröffentlichen und jedermann kann von der Geschäftsstelle Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche, auf Grund der Kaufpreissammlung flächendeckend zu ermittelnde Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes. Die durchschnittlichen Lagewerte des Bodens beziehen sich dabei auf eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Richtwertzonen), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte werden auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche eines Bodenrichtwertgrundstücks bezogen. Das Bodenrichtwertgrundstück ist ein unbebautes, fiktives Grundstück, dessen Grundstücksmerkmale weitgehend mit den vorherrschenden grund- und bodenbezogenen wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen der gebildeten Bodenrichtwertzone übereinstimmen. Je Bodenrichtwertzone ist ein Bodenrichtwert anzugeben.

Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen (insbesondere Erschließungszustand, besondere Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt, Nutzungsart) bewirken in der Regel eine entsprechende Abweichung des Verkehrswerts vom Bodenrichtwert.

In Bayern werden die Bodenrichtwerte jeweils zu Begin jedes zweiten Kalenderjahres mit gerader Jahreszahl ermittelt. Erstmals für die Jahre 2009 und 2010 wurden sie in 2011 grundsätzlich flächendeckend ermittelt und nicht mehr nur – wie in der Vergangenheit – für Bauland.

Die Bodenrichtwerte dienen der Übersichtlichkeit und Transparenz des Bodenmarktes und sollen daher ein der Wirklichkeit entsprechendes Abbild der Wertverhältnisse auf dem Bodenmarkt wiedergeben. Sie werden in automatisierter Form auf der Grundlage der amtlichen Geobasisdaten geführt und üblicherweise in Bodenrichtwertkarten dargestellt.