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Änderung Bauantragsverfahren zum 01.01.2025
Der bayerische Landtag hat am 10.12.2024 das Erste Modernisierungsgesetz Bayern (LT-Drs. 19/3023) und das zweite Modernisierungsgesetz Bayern (LT-Drs. 19/3617) beschlossen.
Eine wichtige Neuerung betrifft die Abgabe von baurechtlichen Anträgen:
Ab dem 01.01.2025 sind künftig alle Bauanträge beim Landratsamt Starnberg einzureichen.
Ausnahmen:
Analoge Freistellungsverfahren.
und
analoge Anträge auf isolierte Befreiungen oder Ausnahmen vom Bebauungsplan oder isolierte Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften (z.B. Ortsgestaltungssatzung) bei verfahrensfreien Vorhaben sind nach wie vor bei der Gemeinde einzureichen, da diese für die Entscheidung zuständig ist.