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Auskunft zu Umweltinformationen
Die Gemeinde Wörthsee erteilt Auskünfte zu Umweltdaten laut Umweltinformationsgesetz. Ziel des Umweltinformationsgesetzes ist es, den Zugang zu Umweltinformationen für alle Bürgerinnen und Bürger so einfach wie möglich zu gestalten.
Die neuesten und vollständigen Umweltinformationen erhalten Sie dort, wo die Daten anfallen (z. B. Angaben zum Trinkwasser erhalten Sie bei der AWA Ammersee https://www.awa-ammersee.de/wasser/. Überörtliche Information erhalten Sie z. B. beim Landratsamt Starnberg oder den untenstehenden Behörden.
Der Begriff der Umweltinformation ist sehr weit gefasst. Hierunter fallen beispielsweise Informationen aus den Bereichen Boden, Wasser, Luft, Landschaft, Artenvielfalt, Energie oder Lärm. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Der Zugang zu den Umweltinformationen beschränkt sich auf solche Informationen, die bei der jeweiligen informationspflichtigen Stelle vorhanden sind oder für sie bereitgehalten werden.
Weitere nützliche Informationen
- Das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat mit Unterstützung des Landesamtes für Umwelt, des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie unter aktiver Mitwirkung der Regierungen, Landkreise und Gemeinden eine Internet-Plattform zur Information der Bürger über die Umweltsituation in Bayern eingerichtet: www.stmuv.bayern.de bzw. https://www.stmuv.bayern.de/themen/daten/index.htm
- Landratsamt Starnberg: GeoLis - Geographische Informationssystem (Informationen über Altlasten, Wasser-, Natur- oder Landschaftsschutzgebiete etc.)
- Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU): Das LfU ist Bayerns zentrale Fachbehörde für Fragen zu Umweltschutz, Geologie und Wasserwirtschaft. Unter seiner Internetadresse www.lfu.bayern.de veröffentlicht das Landesamt Daten zum Zustand der Umwelt in Bayern.
- Umweltportal Deutschland:
Unter www.portalu.de haben alle Bundes- und Länderbehörden mit Umweltbezug ihre Umweltdaten gebündelt und leicht verfügbar gemacht.
Rechtsgrundlagen
- Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates - Fassung vom 14.02.2003 (pdf)
- Umweltinformationsgesetz (UIG)
- Bayerisches Umweltinformationsgesetz (BayUIG)
- Umweltinformationsgebührenverordnung (UIGGebV)
Verordnung über Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes