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Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung

Seit 01.01.2024 ist das Wärmeplanungsgesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz werden die Länder verpflichtet, bis zum 30. Juni 2026 für größere Städte und bis zum 30. Juni 2028 für Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern Wärmepläne im Rahmen einer kommunalen Wärmeplanung zu erstellen. 

Die kommunale Wärmeplanung informiert Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, ob sie mit einem Fernwärmeanschluss rechnen können oder sich für eine andere klimafreundliche Heizungsoption entscheiden sollten. Damit soll festgelegt werden, welchen kosteneffizienten Weg es zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung vor Ort gibt.

Der Freistaat Bayern wird in einem eigenem Gesetz die Aufgabe der Wärmeplanung an die Städte und Gemeinden übertragen. Für eine effiziente Umsetzung müssen allerdings noch einige Hürden überwunden werden.
Aktuelle Informationen zum Stand der Kommunalen Wärmeplanung in Wörthsee erhalten Sie hier auf dieser Internetseite.