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Rückschnitt Büsche und Bäume
Rückschnitt Hecken und Sträucher
AWISTA-Starnberg bittet die Bürgerinnen und Bürger, Bäume, Hecken und Sträucher, die in den öffentlichen Raum hineinragen, rechtzeitig zurückzuschneiden, um die Sicherheit und Abfallentsorgung zu gewährleisten.
Grundstückseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, Pflanzen so weit zurückzuschneiden, dass sie keine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer darstellen. Auch abgestorbene Äste sollten umgehend entfernt werden, da herunterfallendes Totholz ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt. In Fällen, in denen durch überhängende Bepflanzungen eine akute Gefahr für den Straßenverkehr besteht, ist die Straßenverkehrsbehörde bzw. die zuständige Gemeinde oder Stadt befugt, Sofortmaßnahmen zu ergreifen und die Anpflanzungen auf Kosten der Grundstückseigentümer zurückschneiden oder entfernen zu lassen.
Die Müllfahrzeuge benötigen etwa 4,50 Meter Platz in der Höhe. Der in die Straße ragende Teil von Bäumen oder Sträuchern, sollte also mindestens bis zu dieser Höhe rückgeschnitten werden.
Hinweise zur Bereitstellung der Abfalltonnen
Damit die Abfallentsorgung weiterhin reibungslos ablaufen kann, weist AWISTA-Starnberg nochmals auf die korrekte Bereitstellung der Restmüll-, Bioabfall- und Papiertonnen hin:
• Die Abfallbehälter müssen am Tag der Leerung bis spätestens 6:00 Uhr bereitgestellt werden.
• Bei vorhandenen Gehwegen sollen die Tonnen auf dem Gehweg zur Abholung bereitgestellt werden.
• Ist kein Gehweg vorhanden, müssen die Behälter am äußeren Rand der Fahrbahn oder an einem gut zugänglichen Ort aufgestellt werden, der nicht weiter als 5 Meter vom Garteneingang entfernt ist.
Die Einhaltung dieser Maßnahmen trägt nicht nur zur Verkehrssicherheit, sondern auch zur zügigen und zuverlässigen Abfallentsorgung bei. Bei Fragen zur Abfallentsorgung rufen Sie die Service-Zentrale unter Telefon 08151 2726-0 von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr an.