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Sonstiges
Austritt aus einer Religionsgemeinschaft
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.
Namenserklärungen
Für Namensänderungen und Namenserklärungen kontaktieren Sie bitte das zuständige Standesamt!