- Rathaus
- Bürgerservice
- Digitales Rathaus
- Planen & Bauen
- Bildung und Soziales
- Standesamt
- Umwelt- und Klimaschutz
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Feuerwehren, Wasserwacht und Katastrophenschutz in Wörthsee
- Hilfsdienste und Notrufnummern
- Gewerbe und Wirtschaftsförderung
- Initiativen und Arbeitskreise
- Behörden & Verbände im Landkreis
- Mobilität
- Kultur & Freizeit
- Tourismus
Geburtenanzeigen
geburtenanzeige
Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!
Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt.
Die Anzeige können Sie online über das BayernPortal erledigen:
vaterschaftsanerkennung
Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.
Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.