Hunde

Hundebesitzer aufgepasst!

Mit dem Frühling hat die Brut- und Setzzeit und damit eine besonders empfindliche Phase im Lebenskreislauf der Natur begonnen. Viele wildlebende Tiere wie Hasen, Rehe, Enten, Gänse, Singvögel und Füchse bekommen in dieser Jahreszeit Nachwuchs. Zum Schutz der Wildtiere, sollten alle Hundehalter ihre Vierbeiner in den Monaten März bis Juli überall dort anleinen, wo Wildtiere leben. Auch die Spazierwege sollten von Mensch und Tier nicht verlassen werden.

Hunde lieben es, sich in der Natur frei bewegen zu können. Streunende oder auch nur stöbernde Hunde können jedoch eine tödliche Gefahr für Jungtiere darstellen. Besonders bodenbrütende Vögel sind störanfällig und verlassen bei vermeintlicher Gefahr ihr Gelege. Dies ist nicht nur sehr kräftezehrend für die brütenden Vögel, das Vogelgelege kann so leichter Fressfeinden zum Opfer fallen oder auskühlen. Wird das Nest zu häufig verlassen, werden Gelege aufgegeben und der Bruterfolg fällt schlecht aus.

Allerdings können ebenso größere Wildtiere wie zum Beispiel Rehe und deren Nachwuchs von stöbernden Hunden erschreckt werden, sodass diese in Panik flüchten und sich gegebenenfalls verletzen. Für verantwortungsvolle Hundehalter(innen) sollte daher klar sein, dass ihre Hunde in Feld und Flur so zu führen sind, dass diese keine Bedrohung für Wildtiere und deren Nachwuchs werden können. Die Untere Naturschutzbehörde appelliert daher an alle Hundehalter, ihre Vierbeiner während der Brutzeit von März bis Juli beim Spaziergang anzuleinen und auf den Wegen zu bleiben. Zusätzlich möchten wir auf die Anleinpflicht in Naturschutzgebieten je nach entsprechender Schutzgebietsverordnung aufmerksam machen. Beachten Sie hierzu bitte die entsprechende Beschilderung in den jeweiligen Naturschutzgebieten.

Auch im Interesse der Landwirtschaft bitten wir um ein rücksichtsvolles Verhalten auf Wiesen und Feldern, die landwirtschaftlich genutzt werden. Bedenken Sie, dass diese Flächen für die Futtermittelgewinnung für Tiere aber auch die Nahrungsmittelproduktion für Menschen genutzt werden. Hinterlassenschaften von Hunden werden durch den Mäh- und Erntevorgang großflächig auf dem Futter verteilt. Durch diese Verunreinigung kann es zu Beeinträchtigungen der Gesundheit von Nutztieren wie Schafen, Kühen oder Rindern kommen. Grundsätzlich besteht nach dem Naturschutzgesetzt ein Betretungsverbot auf landwirtschaftlich genutzten Flächen während der Nutzzeit. Sie als Hundebesitzer(in) haben dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Hund keinerlei nachteilige Auswirkung für Mensch und Natur ausgeht. Aus diesem Grund bitten wir Sie, das Betreten der Kulturen zu unterlassen und auf den Wirtschaftswegen bzw. auf den Feld- und Waldwegen zu bleiben. Kommt es dennoch vor, dass ihr Hund seine Notdurft auf den genannten Flächen verrichtet, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, die Hinterlassenschaft unverzüglich zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Gefüllte Hundekotbeutel, die am Wegrand abgestellt werden oder ins Gebüsch geworfen werden, belasten unsere Umwelt nachhaltig und vermüllen unsere Landschaft. Deshalb bittet die Untere Naturschutzbehörde eindringlich Hundekot mittels eines Hundekotbeutels zu entfernen und diesen Sachgerecht in Abfalleimern am Wegrand oder im Restmüll zu Hause zu entsorgen.

Haben Sie Verständnis dafür, dass es Menschen gibt, die vor Hunden Angst haben. Signalisieren Sie durch richtiges Handeln, dass der Hund ihnen gehorcht. Lassen Sie Ihren Hund bitte nur, dann freilaufen, wenn dadurch keine anderen Menschen oder Tiere belästigt oder geschädigt werden. In diesem Zusammenhang möchte die Untere Naturschutzbehörde darauf hinweisen, dass in der Gemeinde Wörthsee eine Verordnung erlassen wurde, die für Hunde, deren Schulterhöhe mehr als 50 cm beträgt, in der geschlossenen Ortschaft eine Leinenpflicht vorschreibt.

Durch ein verantwortungsbewusstes und rücksichtsvolles Mitwirken können Sie in der Öffentlichkeit zu einem positiven Bild für die Hundehaltung beitragen. Für ihr Verständnis und für Ihre Mitwirkung möchten wir uns bedanken.

Hund an-/abmelden

Hundehalter müssen Ihren Hund anmelden und eine Hundesteuer zahlen. Dies können Sie online tun:

Hundesteuer; An- und Abmeldung eines Hundes | Gemeinde Wörthsee (gemeinde-woerthsee.de)

Hundekotbeutel

Die Gemeinde hat 24 Gassi-Tüten-Spender und Abfalleimer verteilt im Ort aufgestellt. Bitte nutzen Sie diese und nehmen die Hinterlassenschaften Ihrer 4-Beiner mit. Die Umwelt, die Mitmenschen und Tiere werden es Ihnen danken. 

Den Plan mit den Tütenspendern finden Sie hier.

Hundekotbeutel, auch wenn die Tüten biologisch abbaubar sind, gehören auf gar keinen Fall in den Biomüll da der Kot von Fleischfressern Krankheitserreger und Parasiten enthalten kann und schon gar nicht in die gelbe oder blaue Tonne. Bitte entsorgen Sie die Beutel in die dafür aufgestellten Mülleimer oder in Ihrer Restmülltonne.

Hundebadeplätze

Im Landkreis Starnberg ist allerdings das Mitnehmen von Hunden während der Badesaison an öffentlichen Badestränden und Erholungsgebieten nicht erlaubt, auch nicht an der Leine.

Es gibt aber Ausnahmen:

Hundebadekarte


Bitte nehmen Sie als HundehalterIn RÜCKSICHT auf die Badenden! Wenn das NEBENEINANDER an den kleinen Seezugängen nicht harmonisch klappt, wird der Zugang für Hunde vielleicht einmal verboten - das wäre sehr bedauerlich

Also: RÜCKSICHT nehmen ist die Lösung!