Sperrzeit; Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung

  • Kurzbeschreibung

    Die allgemeine Sperrzeit für Gaststätten in Bayern beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Sie kann durch gemeindliche Verordnungen oder im Einzelfall verlängert oder aufgehoben werden.

Zuständige Mitarbeitende